Alles zum Thema Ausbildung
Flugfunklehrgänge (BZF II)
Um in Lufträume einfliegen zu dürfen in denen eine Freigabe vorgeschrieben ist benötigen Sie ein BZF-II (Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst in deutscher Sprache). Wir bereiten Sie in unserer Flugschule für die dazugehörige Prüfung bei der Bundesnetzagentur aus.Die Berechtigung zum Fliegen in allen anderen Lufträumen ist in der Ausbildung zum Ultraleicht-Piloten enthalten.
Bei Interesse können Sie sich formlos per Email anmelden.