Der Weg zum Gyropiloten
Fußgänger brauchen mindestens 30 praktische Flugstunden. Wir üben Starten und Landen bei verschiedenen Wetterbedingungen am Flugplatz. Auf Überlandflügen zu den benachbarten Flugplätzen lernt man die praktische Navigation und verschiedene Platzverhältnisse kennen.
Voraussetzungen für die praktische Ausbildung sind ein Mindestalter von 16 Jahren und ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II sowie ein pol. Führungszeugnis (für private Zwecke).
Hinzu kommen 60 Stunden Theorie-Unterricht in den Fächern Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Navigation. Nach einer theoretischen und praktischen Prüfung sind Sie perfekt ausgebildeter Tragschrauberpilot.
Wer schon eine Lizenz für motorgetriebene Luftfahrzeuge hält, kann die Gyro-Lizenz dann ohne festgelegte Mindeststundenanzahl auf dem Tragschrauber bei einer vom Verband zugelassenen Ausbildungsstätte erwerben. Die ergänzende Theorie in Verhalten in besonderen Fällen und Tragschrauber-Technik schließen wir individuell nach Bedarf abends nach dem Fliegen an.



